Dienstag, 16. Juli 2019

jetzt informieren ››› Gültiger Energieausweis ist ein Pflichtdokument

jetzt informieren ››› Gültiger Energieausweis ist ein Pflichtdokument: GG Immobilien unterstützt bei der Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Wer seine Immobilie verpachten, verkaufen oder vermieten möchte, ist dazu verpflichtet, den Käufern oder Mietern einen aktuellen und gültigen Energieausweis vorzulegen. Ob ein bedarfs- oder verbrauchsbasierter Energieausweis benötigt wird, wissen die Immobilienexperten von GG Immobilien.

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung auf dem Immobilienmarkt im Großraum München und Starnberg unterstützen Günther Gültling und sein Team beim Verkauf und Kauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken.

„Laut der novellierten Energiesparverordnung (EnEv) sind seit dem 01. Mai 2014 Eigentümer dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Potentielle Käufer oder künftige Mieter haben bereits bei der Besichtigung das Recht auf Einsicht in den Energieausweis“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen