Samstag, 18. Januar 2020

jetzt informieren ››› DGHS begrüßt Bundestags-Entscheidung zur Organspende

jetzt informieren ››› DGHS begrüßt Bundestags-Entscheidung zur Organspende: DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorsorge für das eigene Lebensende. Im Vordergrund stehen dabei Patientenverfügungen.

Die DGHS begrüßt das im deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (BT-Drucksache 19/01187).

Der Bundestag hat am 16.1.2020 mit großer Mehrheit eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Demnach sollen die Bürger in Zukunft stärker dazu bewegt werden, eine Entscheidung zu treffen. Neu geschaffen wird auch ein Online-Register.

DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorsorge für das eigene Lebensende. Im Vordergrund stehen dabei Patientenverfügungen und weitere Entscheidungen zur Vorsorge wie auch die Dokumentation, ob und unter welchen Bedingungen man gegebenenfalls als Organspender zur Verfügung stehen würde.

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