Mittwoch, 4. September 2019

jetzt informieren ››› Willkommen in den VAE – Sie haben einen Reise-Bann

jetzt informieren ››› Willkommen in den VAE – Sie haben einen Reise-Bann: Zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gab es bis einschließlich 2008 ein überaus attraktives Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter Anwendung des sogenannten Freistellungsverfahrens.

Sprich, in den VAE erzielte Unternehmensgewinne von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen waren letztlich steuerfrei.

Viele Gründer und Unternehmer nutzten diesen Anreiz und gründeten eifrig eigenständige Firmen oder Dependancen in den zahlreich vorhandenen Freihandelszonen der VAE – oder auch im Inland selbst.

2009 erfuhr das DBA zwischen Deutschland und den VAE dann eine herbe Umstellung auf das sogenannte Anrechnungsverfahren: Unternehmensgewinne aus den VAE wurden nun in Deutschland steuerpflichtig – unter Anrechnung der in den VAE bereits zuvor entrichteten Steuern. Anrechenbar war und ist hier jedoch – nichts. Die VAE sind eine Steueroase, Unternehmens- und Einkommensteuern werden schlicht nicht erhoben.

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