jetzt informieren ››› Widerrufsjoker: Verbraucherrechte gegen Banken und Versicherungen durchsetzen: Ein wesentlicher Arbeitsbereich der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH ist auch der Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen. Damit entstehen große finanzielle Vorteile.
Viele Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossenen wurden, enthalten fehlerhafte beziehungsweise keine Widerrufsbelehrungen.
Laut der Allianz-Versicherung sind bis zu 100 Millionen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge aus diesem Zeitraum mit einem Volumen von ca. 400 Milliarden Euro an eingezahlten Beiträgen davon betroffen.
Das Schöne: „Der Europäische Gerichtshof EuGH hatte seinerzeit entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Lebensversicherungsverträgen gegen die europäischen Richtlinien verstoßen und somit ein unendliches Widerrufsrecht gilt. Das hat bei diesen Altverträgen zur Folge, dass sie auch heute widerrufen werden können, da das Widerrufsrecht niemals endet“, betont Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft aus Mönchengladbach.
Die Kanzlei mit mehreren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht ist die einzige in der ganzen Region, die sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen befasst und sich neben der Beratung von Betroffenen des Dieselskandals auch auf den Widerruf von Immobilien- und Kfz-Darlehen sowie Lebensversicherungen spezialisiert hat.
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