Freitag, 26. März 2021

jetzt informieren ››› Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision

jetzt informieren ››› Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision: Seit Dezember 2020 sollen sich Privatverkäufer und -käufer von Wohnungen und Einfamilienhäuser künftig in jedem Bundesland bzw. Stadtstaat die Maklerprovision teilen. Dazu hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen. Dieses besagt, dass Privatverkäufer künftig mindestens 50 Prozent der Maklerprovision übernehmen müssen. Zur Aufteilung der Maklerprovision sind allerdings mehrere Varianten zulässig. Diese stellt Günther Gültling vor, Inhaber von GG Immobilien mit Sitz in Krailling bei München. „Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, „daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien über die Neuregelungen zur Maklerprovision zu informieren“.

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