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Mittwoch, 3. Februar 2021
Wer entscheidet über Corona-Impfung für Betreute? ››› jetzt informieren
Wer entscheidet über Corona-Impfung für Betreute? ››› jetzt informieren: Entscheidung der Betreuer ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit der betreuten Person. Wann die Impfanordnung eine Verletzung der Betreuungstätigkeit darstellt.
Mit Beginn der Impfungen wächst die Unsicherheit sowohl unter Angehörigen als auch unter Betreuern hinsichtlich der rechtmäßigen Vorgehensweise hinsichtlich der Corona-Impfungen.
Können unter Betreuung stehende Personen, die noch willensmäßig verstehen was eine Impfung ist, selbst entscheiden oder übernehmen das die Betreuer?
Betrifft das auch unter Betreuung stehende schwer Demenzkranke, die nicht mehr willensmäßig erfassen, was die Impfung gegen das Corona-Virus bedeutet?
Nach Ansicht des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung ist generell auf die sogenannte Einsichtsfähigkeit der betreuten Person abzustellen, das heißt, dass der Betreute noch Sinn und Zweck der Impfung erfassen können muss.
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