Freitag, 5. Februar 2021

jetzt informieren ››› Letzter Part der – 5 teiligen Story über unser Betreuungssystem und dessen Auswirkung

jetzt informieren ››› Letzter Part der – 5 teiligen Story über unser Betreuungssystem und dessen Auswirkung: Im Zweifel für den Angeklagten – so heißt es, doch ist es wirklich so? Die Akte als auch Krankenakte von Frau A. ist sehr lang und reicht bis weit in die Kindheit zurück, auch gibt es unzählige Gutachten, Arztbefunde, Diagnosen, Klinikaufenthalte und bereits stattgefundene Betreuungen seit der Kindheit. Dennoch stimme laut der Betreuerin Frau RA Sch. Aussage – die sich die gesamten Unterlagen wie bereits mehrfach erwähnt nie anschaute, nichts davon. Sie behauptet alles sei von und durch Frau Qu. entstanden, ungeachtet dessen, dass sich die beiden Frauen 2014 kennen lernten und die Aussagen somit gar nicht möglich sein können. Ebenso ist interessant, dass der Betreuungsbehörde als auch dem Gericht wohl einfach nicht auffallen will, was los ist, was jedem anderen sofort ins Auge sprang. Bspw bereits zu Beginn wie eine Betreuerin die als Anwältin ohnehin fürs Gesetz tätig sein sollte, einen Eid schwur und der Menschenleben anvertraut wurden, sich mit allem ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen, nicht beschäftigte, alles ignorierte und von Beginn an Log und gegen den Beschluss handelte. Die Betreuerin RA Sch. stellte ebenso Behauptungen, Verleumdungen, gegenüber der Behörde und der Richterin Frau M. beim Betreuungsgericht Weilburg über ihre eigene Klientin, ihr Leben, ihr Jahrelanges Zusammenleben auf.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen