Dienstag, 16. Februar 2021

jetzt informieren ››› Verkehrsunfall im Schneegestöber? So steht es um die Haftung

jetzt informieren ››› Verkehrsunfall im Schneegestöber? So steht es um die Haftung: Der Winter ist folgenreich über Deutschland hereingebrochen: Vielerorts haben vereiste Straßen die Anzahl der Unfälle in die Höhe getrieben. Das müssen Geschädigte und Verursacher jetzt wissen. Mit solchen Witterungsverhältnissen hatten deutsche Autofahrer schon lange nicht mehr zu kämpfen: Der Schnee türmt sich an den Straßenrändern und der Asphalt ist spiegelglatt. In diesen Zeiten gilt es besonders vorsichtig und vorausschauend zu fahren. Konkret bedeutet dies, seine Fahrweise so anzupassen, dass zu jeder Zeit ein gefahrloses Lenken, Bremsen sowie Anhalten gewährleistet ist. Das setzt auch voraus, sein Auto technisch den Wetterbedingungen anzupassen, es also mit Winterreifen auszustatten und für freie Scheiben zu sorgen. Unfall auf glatten Straßen: Wer trägt die Schuld? Kommt es dennoch zu einem Unfall, bei dem das Fahrzeug ins Rutschen geraten ist und der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat, spricht bereits der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers. Es wird demnach von einer nicht angepassten Fahrweise im Rahmen der Witterung ausgegangen. Bei zu schlechtem Wetter beziehungsweise zu schlechten Fahrbedingungen hat der Fahrer Schrittgeschwindigkeit zu fahren oder sein Fahrzeug abzustellen, um einen Unfall zu verhindern. Auch bei Blitzeis liegt die Schuld beim Fahrer. So sind plötzliche Überfrierungen des Asphalts keine höhere Gewalt, die die Haftung des Fahrers unwirksam macht. Im Falle eines Unfalls ist also zu klären, welcher Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise nicht ausreichend angepasst hat und somit die alleinige oder zumindest eine Teilschuld trägt.

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