Mittwoch, 24. Februar 2021

Sterbehilfe – Frei und ergebnisoffen sprechen ››› jetzt informieren

Sterbehilfe – Frei und ergebnisoffen sprechen ››› jetzt informieren: Vor einem Jahr stellte das Bundesverfassungsgericht eindeutig fest, dass es zum Persönlichkeitsrecht des Menschen gehört, über das eigene Leben zu verfügen und dafür auch Hilfe anzunehmen, sofern sie angeboten wird. Das bis dahin geltende Verbotsgesetz (§ 217 StGB) hatte es faktisch unmöglich gemacht, eine professionelle Hilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen. „Dass nunmehr Menschen mit wohlüberlegtem andauernden Sterbewunsch in Deutschland ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht haben, eine professionelle Freitodbegleitung in Anspruch nehmen zu können, ist ein großartiger Erfolg“, sagt RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V., anlässlich des ersten Jahrestages des Suizidhilfe-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 2527/16 u. a.).

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