Dienstag, 16. April 2019

Mieterhöhung: Berliner Landgericht kippt Mietspiegel | jetzt informieren

Mieterhöhung: Berliner Landgericht kippt Mietspiegel | jetzt informieren: Mitten in die Forderungen von Demonstranten, den Wohnungskonzern Deutsche Wohnen zu enteignen, gibt das Berliner Landgericht der Tochterfirma Gehag Recht und kippt de facto den Mietspiegel.

Das Berliner Landgericht hat zugunsten einer Tochterfirma (Gehag) des größten Berliner Wohnungseigentümers Deutsche Wohnen SE entschieden: Der Konzern darf bei der Mieterhöhung den Berliner Mietspiegel ignorieren

Gerade ein paar Tage ist es her, dass zehntausende Menschen auf die Straßen gegangen sind (#Mietenwahnsinn) und die Enteignung der Deutschen Wohnen & Co gefordert haben. Mitten in die aufgeheizte Stimmung hinein, hat das Berliner Landgericht jetzt der Gehag, einer Tochterfirma des Wohnungskonzerns Deutsche Wohnen, Recht gegeben, die einen Mieter auf die geforderte Mieterhöhung verklagt hatte (AZ: 63 S 230/16). Damit hat das Gericht quasi den örtlichen Mietspiegel aus dem Jahr 2015 für ungültig erklärt.

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