Samstag, 27. April 2019

Entzug der Fahrerlaubnis bei Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht mehr zwingend | jetzt informieren

Entzug der Fahrerlaubnis bei Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht mehr zwingend | jetzt informieren: Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei einer erstmaligen Cannabisfahrt nicht mehr ohne weitere Aufklärung von der Nichteignung des Fahrzeugführers ausgehen und die Fahrerlaubnis entziehen.

BVerwG ändert seine bisherige Rechtsprechung

Die überwiegende Rechtsprechung ging bislang davon aus, dass bei einer Cannabisfahrt mit einer THC-Konzentration von 1 ng/ml im Blut oder mehr die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen – insbesondere ohne die Anordnung einer MPU – den Fahrerlaubnisinhaber/Cannabiskonsumenten als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ansehen und die Fahrerlaubnis entziehen kann.

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