Grundlos: Behörde verwehrt jahrelang Gehörlosengeld: Leverkusen (d-pr): Gehörlose haben ein Recht auf finanzielle Unterstützung. Normalerweise zahlt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hierfür das sogenannte Gehörlosengeld – an Betroffene mit angeborener, bis zum 18. Lebensjahr erworbener oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Doch leider nicht an alle
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