Donnerstag, 21. März 2019

Grundlos: Behörde verwehrt jahrelang Gehörlosengeld

Grundlos: Behörde verwehrt jahrelang Gehörlosengeld: Leverkusen (d-pr): Gehörlose haben ein Recht auf finanzielle Unterstützung. Normalerweise zahlt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hierfür das sogenannte Gehörlosengeld – an Betroffene mit angeborener, bis zum 18. Lebensjahr erworbener oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.

Doch leider nicht an alle

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen