Freitag, 12. Juli 2024

Umgangsrecht der Großeltern muss dem Kindeswohl entsprechen

Umgangsrecht der Großeltern muss dem Kindeswohl entsprechen: Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient in der Regel dann nicht seinem Wohl, wenn die – den Kontakt ablehnenden – Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete.

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