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Donnerstag, 24. August 2023
jetzt informieren ››› Betreuer sind über Verfahrensrechte von betreuten Personen oft nicht informiert
jetzt informieren ››› Betreuer sind über Verfahrensrechte von betreuten Personen oft nicht informiert: Unsere Kanzlei informiert Sie über Rechtsprechung zum Thema Betreuungsrecht & hilft Betroffenen sich gegen Betreuungsverfahren zur Wehr zu setzen, sowie u.a. mittels Vorsorgevollmachten vorzusorgen.
Betreute Personen sind nach § 275 FamFG für das Betreuungsverfahren als verfahrensfähig anzusehen.
Dasselbe gilt für das Unterbringungsverfahren nach § 316 FamFG, wenn sie zwangsweise, d. h. gegen ihren Willen in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung untergebracht sind.
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