Donnerstag, 24. August 2023

jetzt informieren ››› Betreuer sind über Verfahrensrechte von betreuten Personen oft nicht informiert

jetzt informieren ››› Betreuer sind über Verfahrensrechte von betreuten Personen oft nicht informiert: Unsere Kanzlei informiert Sie über Rechtsprechung zum Thema Betreuungsrecht & hilft Betroffenen sich gegen Betreuungsverfahren zur Wehr zu setzen, sowie u.a. mittels Vorsorgevollmachten vorzusorgen. Betreute Personen sind nach § 275 FamFG für das Betreuungsverfahren als verfahrensfähig anzusehen. Dasselbe gilt für das Unterbringungsverfahren nach § 316 FamFG, wenn sie zwangsweise, d. h. gegen ihren Willen in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung untergebracht sind.

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