Freitag, 1. November 2019

jetzt informieren ››› Anwalt Arbeitsrecht: Kirchliches Arbeitsrecht im Focus des EuGH

jetzt informieren ››› Anwalt Arbeitsrecht: Kirchliches Arbeitsrecht im Focus des EuGH: Was der Europäische Gerichtshof angestoßen hat, scheint die Kirche nun in Bewegung zu bringen.

Wird das kirchliche Arbeitsrecht neu ausgerichtet?
Im Auftrag der deutschen Bischofskonferenz bemüht sich derzeit eine Arbeitsgruppe, das kirchliche Arbeitsrecht neu zu konzipieren.

Die Kirche kann und will es sich womöglich nicht länger leisten, Arbeitnehmern zu kündigen, weil deren persönliche Lebensführung nicht dem entspricht, was von der Kirche lange Zeit verlangt wurde (keine Homosexualität, keine Ehescheidung, usw.).

Klare Ansagen aus Luxemburg

Eine gewisse Öffnung entspräche dem, was der EuGH im vergangenen Jahr zum kirchlichen Arbeitsrecht entschieden hat.

So stellte der EuGH mit Urteil vom 17.04.2018, Az.: C-414/16, fest, dass die Kirchen nicht frei sind in der Festlegung von Stellenprofilen für Bewerber.

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