Samstag, 22. Oktober 2022

jetzt informieren ››› Keine Verjährung des Urlaubs bei unterlassenem Hinweis des Arbeitgebers

jetzt informieren ››› Keine Verjährung des Urlaubs bei unterlassenem Hinweis des Arbeitgebers: Der gesetzliche Mindesturlaub von Arbeitnehmern verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, wie viel Urlaub sie noch haben, sie aufzufordern, diesen zu nehmen und darauf hinweisen, dass der Urlaub anderenfalls verfällt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen