Konkurrierende Staatsziele, Religionsfreiheit vs. Tierschutz – Thesen rund um betäubungsloses Schächten: Volker Mariak untersucht in „Konkurrierende Staatsziele – Religionsfreiheit vs. Tierschutz“ Sachverhalte in Bezug auf Tierquälerei.
Der Tierschutz ist seit dem 01. 08. 2002 durch Art. 20a GG ein Staatsziel. Seit diesem Zeitpunkt befassen sich Veterinärämter und Gerichte mit Anträgen zur rituellen betäubungslosen Schlachtung gemäß religiösen muslimischen Überlieferungen.
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